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IBRRS 2022, 0074; IMRRS 2022, 0039
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Eigentümerversammlungen sind auch unter "2G+-Bedingungen" möglich

AG München, Beschluss vom 06.12.2021 - 1293 C 19127/21 EVWEG

1. Einer Eigentümerversammlung steht es nicht entgegen, dass nach landesrechtlichen Vorschriften zum Infektionsschutz nur Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test teilnehmen dürfen.

2. Wer sich eigenverantwortlich gegen eine Impfung entscheidet, muss die sich daraus ergebende Konsequenz tragen, auf unabsehbare Zeit nicht an Eigentümerversammlungen teilnehmen zu können.

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