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IBRRS 2021, 1874; IMRRS 2021, 0687
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Verwalter kann trotz Corona nicht zur Fortführung seiner Tätigkeit gezwungen werden!

AG Lehrte, Urteil vom 14.05.2021 - 14 C 136/21

Der Verwalter kann nach Amtsniederlegung und Beendigung seiner Tätigkeit nicht aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie zur Fortführung der Verwaltertätigkeit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gezwungen werden.

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Dokument öffnen IMR 2021, 329