AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 17.06.2022 - 22 C 108/22
1. Einen Nachforderungsanspruch von der vorherigen Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen abhängig zu machen, ist im Hinblick auf Treu und Glauben nur sinnvoll und zulässig, soweit die Einsichtnahme zur Begründung eines Widerspruchs erforderlich ist, der die Nachforderung ganz oder teilweise zu Fall bringen kann.
2. Ist also die Frist für Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung bereits abgelaufen, kann die Zahlung der Nachforderung nicht mehr von der Einsicht in bestimmte Unterlagen abhängig gemacht werden.
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