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IBRRS 2022, 3477; IMRRS 2022, 1531
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Genehmigung der Erweiterung einer Dachterrasse muss genehmigte Maßnahmen konkret benennen

AG Bonn, Urteil vom 01.04.2022 - 210 C 44/21

Der Beschluss über die Genehmigung der Erweiterung einer Dachterrasse ist zu unbestimmt, wenn nicht ersichtlich ist, welche konkreten Veränderungen hiermit genehmigt werden, insbesondere im Hinblick auf die optische Gestaltung der Dachterrasse wie etwa die Außenbegrenzung sowie auch das konkrete Ausmaß der Erweiterung.

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