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IBRRS 2024, 0799; IMRRS 2024, 0350
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Zwangsvollstreckung von Neugläubigerforderungen unterfällt nicht Vollstreckungsverbot

AG Langenburg, Beschluss vom 20.10.2023 - M 293/23

Forderungen, die nach Insolvenzeröffnung entstehen, sind nicht vom Vollstreckungsverbot des § 89 bzw. § 294 InsO erfasst, so dass eine Vollstreckung in das insolvenzfreie Vermögen zulässig ist.

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