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IBRRS 2019, 1069; VPRRS 2019, 0101
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Was tun bei unklaren Mindestanforderungen?

VK Westfalen, Beschluss vom 23.01.2019 - VK 1-39/18

Die in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Mindestanforderungen sind durch Auslegung zu ermitteln, wenn diese von den Verfahrensbeteiligten unterschiedlich aufgefasst werden.*)

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