VK Thüringen, Beschluss vom 05.04.2019 - 250-4002-10846/2019-N-005-UH
Bietet ein Unternehmen in seinem Nebenangebot einen Pauschalpreis an und führt zudem inhaltlich aus, dass es den „Massenansatz und die Dimensionierung entsprechend dem Erfordernis angepasst hat“, ist das Nebenangebot nicht wertbar (vgl. OLG Frankfurt, IBR 2002, 689).