Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 3143; VPRRS 2018, 0304
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
10 Tage sind 10 Kalendertage!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.06.2018 - 1 VK LSA 13/18

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unstatthaft, wenn bereits zum Zeitpunkt des Eingangs des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer ein Zuschlag wirksam erteilt wurde.

2. Die 10-Tagesfrist des § 134 Abs. 2 GWB gilt trotz Feiertagen und wird bei einem Fristende, das auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt, nicht auf den nächsten Werktag verlängert.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen VPR 2018, 250