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IBRRS 2019, 0691; VPRRS 2019, 0067
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Rechtsgrundlage für nachträgliche Änderung der Kostenfestsetzung?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2018 - 1/SVK/021-18-ERG

Rechtsgrundlage für eine nachträgliche Änderung der Kostenfestsetzung in einem Beschluss der Vergabekammer ist § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG.*)

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