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IBRRS 2019, 0718; VPRRS 2019, 0068
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Eignungskriterien werden durch konkrete Verlinkung wirksam bekannt gemacht!

VK Sachsen, Beschluss vom 30.10.2018 - 1/SVK/021-18

Eignungskriterien sind gemäß § 122 Abs. 4 GWB in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung aufzuführen. Das schließt eine Verweisung auf die Vergabe- und Auftragsunterlagen als Ganzes aus; eine konkrete Verlinkung auf ein elektronisch ohne Weiteres zugängliches Dokument ist dagegen ausreichend, wenn an dem Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken zu dem verlinkten Formblatt gelangen können und auf einen Blick erkennen können, welche Anforderungen an sie gestellt werden. Es genügt der Transparenz, wenn sie ohne umfangreiche Unterlagen durcharbeiten zu müssen, erfahren, ob die Ausschreibung für sie in Frage kommt.*)

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