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IBRRS 2019, 2691; VPRRS 2019, 0267
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Benennung spezieller Nachunternehmerleistungen kann nachgefordert werden!

VK Rheinland, Beschluss vom 28.08.2019 - VK 25/19

Ergibt sich, gegebenenfalls nach Auslegung und unter Berücksichtigung weiterer Begleitumstände, dass ein Bieter bestimmte Leistungen nicht selbst durchführt, sondern an Nachunternehmer vergibt und enthält das Angebot trotz ausdrücklicher Forderung in den Vergabeunterlagen keine Erklärung, ist das Angebot unvollständig; die fehlende Erklärung ist nachzufordern.

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