Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 3452; VPRRS 2022, 0268
IconAlle Sachgebiete
Unzureichende Bescheinigung ist keine fehlende Bescheinigung!

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.01.2022 - RMF-SG21-3194-6-43

1. Erklärungen oder Nachweise, die körperlich vorliegen, aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, "fehlen" nicht.

2. Der Auftraggebers kann nur fehlende Unterlagen nachfordern. Ein Bieter darf "fehlerhafte Unterlagen" nicht inhaltlich nachbessern.

Dokument öffnen Volltext