VK Bund, Beschluss vom 01.06.2022 - VK 1-49/22
1. Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen transparent aufgeführt werden.
2. Die Formulierung "Angebote, bei denen die Summe der Punkte aller Wertungsbereiche nicht mindestens 85% der Gesamtpunktzahl beträgt, welche bei durchgängiger Bewertung in der Wertungsstufe '2 Punkte - entspricht den Anforderungen' erreicht wird, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen." ist transparent, eindeutig und verstößt auch nicht gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.
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