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IBRRS 2019, 1165; VPRRS 2019, 0111
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Angebot 60% über Kostenschätzung: Ausschreibung kann aufgehoben werden!

VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019 - VK 1-3/19

Eine deutliche Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (hier: zu mehr als 60%) berechtigt einen öffentlichen Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn er die Finanzierungslücke nicht zu vertreten hat. Das ist der Fall, wenn der Auftraggeber die Kosten ordnungsgemäß geschätzt hat.

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