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IBRRS 2018, 1069; VPRRS 2018, 0085
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Fehlender Wartungsvertrag ist nachzufordern!

VK Bund, Beschluss vom 22.12.2017 - VK 1-141/17

1. Wartungs-, Inspektions- und Störungsbeseitigungsleistungen können auch dann Angebotsinhalt eines Bieters sein, wenn die Verträge dem Angebot zwar nicht beigefügt sind, sich aber aus den sonstigen Angebotsunterlagen ergibt, dass der Bieter diese Leistung anbieten will. Dafür spricht die Angabe des Gesamtpreises dieser Leistungen im Angebotsschreiben.

2. Voraussetzung ist, dass den Bietern keine Möglichkeit bleibt, eigene Eintragungen in den Verträgen zu machen, die wertungsrelevant sind. Jedwede Manipulationsmöglichkeit muss ausgeschlossen sein.

3. Die fehlenden Verträge sind nachzufordern.

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