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IBRRS 2019, 2796; VPRRS 2019, 0275
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Erneute Teilnahme nach außerordentlicher Kündigung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2019 - 1 VK 51/18

1. Trotz außerordentlicher Kündigung ist der Auftragnehmer in der anschließenden Ausschreibung grundsätzlich zur Teilnahme berechtigt.

2. Der Auftragnehmer kann aber wegen erheblicher Organisations-/Qualitätsmängel gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ausgeschlossen werden.

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