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IBRRS 2018, 1921
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Benötigte Flächen gehören der Gemeinde: Durchführung des Vorhabens gesichert!

VGH Hessen, Beschluss vom 19.02.2018 - 4 A 712/16

Die Durchführung eines Vorhabens ist auch dann hinreichend gesichert im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGBMaßnG (entspricht § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB), wenn die Gemeinde Eigentümerin der benötigten Flächen ist oder zumindest ein sicheres Erwerbsrecht besitzt.*)

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