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IBRRS 2023, 0714
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Wettbüro ist in Mischgebiet zulässig!

VGH Bayern, Beschluss vom 09.02.2023 - 9 ZB 22.1947

In dem überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Teil eines Mischgebiets ist eine Vergnügungsstätte in Form eines Wettbüros zulässig.

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