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IBRRS 2019, 3793; IMRRS 2019, 1385
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Keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche zwischen Wohnungseigentümern!

VGH Bayern, Beschluss vom 30.09.2019 - 9 CS 19.967

Das Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz schließt öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein- und desselben Grundstücks (grundsätzlich) aus.*)

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