Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 0951
IconAlle Sachgebiete
Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung!

VGH Bayern, Beschluss vom 12.02.2020 - 15 CS 20.45

Die TA Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift für die Abgrenzung zwischen zumutbarem und unzumutbarem Lärm findet auf Kindergärten als Anlagen für soziale Zwecke keine Anwendung. Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkungen.

Dokument öffnen Volltext