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IBRRS 2023, 0767
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Mit Autoposern und Parkrowdies muss der Nachbar leben!

VGH Bayern, Beschluss vom 07.02.2023 - 15 CE 22.2689

1. Die mit der Errichtung notwendiger Stellplätze für ein Wohnbauvorhaben üblicherweise verbundenen Immissionen der zu- und abfahrenden Kraftfahrzeuge des Anwohnerverkehrs sind grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen.

2. Das Fehlverhalten Dritter bzw. das Nichteinhalten genehmigter Parkflächen durch die Bewohner ist städtebaulich nicht relevant.

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