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IBRRS 2021, 0021
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Bauvorhaben nicht genehmigt: Nutzung kann untersagt werden!

VGH Bayern, Beschluss vom 30.11.2020 - 1 ZB 18.341

1. Für eine Nutzungsuntersagung reicht grundsätzlich die formelle Baurechtswidrigkeit der Nutzung aus. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die nicht genehmigte Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (hier verneint).

2. Bedarf es für das Vorhaben einer fachlichen Bewertung des Immissionsschutzes, kommt es für die Genehmigungsfähigkeit nicht darauf an, ob die Nutzung schon jahrelang unbeanstandet ausgeführt wurde.

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Dokument öffnen IBR 2021, 152