VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.2019 - 8 S 950/19
Bedarf es für ein Vorhaben neben einer Baugenehmigung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung, so ist deren wirtschaftlicher Wert deutlich geringer, wobei - im Fall getrennter Prozesse - mangels genauerer Bemessungsmöglichkeit der Auffangstreitwert von 5.000 Euro angemessen erscheint.*)
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