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IBRRS 2018, 3282
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Keine Spielhalle im Gewerbegebiet!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2018 - 8 S 2254/17

1. Allein der Ausschluss weiterer gewerblicher Nutzungen in einem noch unter der Geltung einer früheren Fassung der Baunutzungsverordnung festgesetzten "eingeschränkten" Gewerbegebiet führt nicht zu einer "Umstellung" des Bebauungsplans auf die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung.*)

2. In einem nach § 8 BauNVO 1977 festgesetzten Gewerbegebiet sind kerngebietstypische Vergnügungsstätten weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig.*)

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