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IBRRS 2019, 1045
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Gleich mehrere böse Nachbarn: Nur ein Widerspruch muss begründet sein!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2018 - 5 S 854/17

1. Zum Fall einer Abhilfeentscheidung nach § 72 VwGO, die unter Verletzung des rechtsstaatlichen Grundsatzes der fairen Verfahrensgestaltung der Form nach missbräuchlich als Rücknahmeentscheidung im Sinne des § 48 LVwVfG-BW erlassen wurde.*)

2. Haben mehrere Nachbarn gegen eine Baugenehmigung Widersprüche eingelegt, ist die Aufhebung der Baugenehmigung im Wege der Abhilfe gegenüber dem Bauherrn bereits dann rechtmäßig, wenn nur einer der Widersprüche zulässig und begründet ist.*)

3. Ein Grundstückseigentümer kann sich durch die Erklärung einer Baulast, die mit einer früher übernommenen wirksamen Baulastverpflichtung kollidiert, nicht von dieser befreien.*)

4. Eine auf die Regelungen der Abstandsflächen (§§ 5 bis 7 LBO-BW 2010) bezogene Baulast gehört nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 LBO-BW 2010 zum Prüfprogramm des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens*)

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