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IBRRS 2017, 3114; IMRRS 2017, 1292; IVRRS 2017, 0504
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Verstoß gegen örtliche Bauvorschriften: Gemeinde ist klagebefugt!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2017 - 5 S 2427/15

Die Gemeinden erlassen örtliche Bauvorschriften zur Durchführung baugestalterischer Absichten nach § 74 Abs. 1 LBO-BW im eigenen Wirkungskreis. Sie sind gegen eine unter Verstoß gegen eine solche örtliche Bauvorschrift erteilte Baugenehmigung klagebefugt.*)

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