VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2020 - 5 S 2132/17
Auch dann, wenn schützenswertes Vertrauen auf die Erhaltung einer unverbauten Aussicht nicht durch die Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplanes begründet wird, kann eine Aussichtslage abwägungserheblich i.S.v. § 2 Abs 3 BauGB sein, sofern sie wegen außergewöhnlicher örtlicher Gegebenheiten aus sich heraus besonders schutzwürdig ist.*)
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