Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 3177
IconAlle Sachgebiete
Bauvorbescheid ist nicht sofort vollziehbar!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.2019 - 3 S 1930/19

1. Ein Bauvorbescheid ist nicht gemäß § 212a Abs. 1 BauGB kraft Gesetzes sofort vollziehbar.*)

2. Jedenfalls fehlt für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung das Rechtsschutzbedürfnis.*)

Dokument öffnen Volltext