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IBRRS 2020, 1472; IMRRS 2020, 0641; IVRRS 2020, 0267
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"Verbösernde Nacherhebung" von Straßenreinigungsgebühren möglich!

VG Wiesbaden, Beschluss vom 24.04.2020 - 1 L 952/19

1. Erfolgt die Kostenfestsetzung zusammen mit dem Widerspruchsbescheid, ist hinsichtlich der Kostenfestsetzung nicht von dem Erfordernis eines Vorverfahrens abzusehen, sofern es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handelt.*)

2. Bei der Heranziehung zu Benutzungsgebühren nach § 10 KAG bleibt eine verbösernde Nacherhebung möglich.*)

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