VG Stuttgart, Beschluss vom 19.07.2019 - 2 K 4023/19
1. Auch von einem nicht anwaltlich Vertretenen ist zu verlangen, dass er auf die Angrenzerbenachrichtigung hin die Belange geltend macht, durch die er sich belastet fühlt, ohne dass er Normen und Fachtermini verwenden muss.*)
2. Zu den derzeitigen Anforderungen an Baugenehmigungen für Kunstrasenfelder hinsichtlich dem Freisetzen von Mikroplastik.*)
Volltext