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IBRRS 2017, 3676
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Nachbarrechte können vor Ablauf der Rechtsbehelfsfristen verwirken!

VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2017 - 8 A 140/15

1. Die Verwirkung von Nachbarrechten gegen eine Baugenehmigung unterliegt dem Ablauf der Rechtsbehelfsfristen (formelle Verwirkung).

2. Die Verwirkung kann auch bereits vor Ablauf der Rechtsbehelfsfristen eintreten (materielle Verwirkung).

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Dokument öffnen IBR 2020, 1001 (nur online)