VG Schleswig, Urteil vom 01.11.2017 - 8 A 140/15
1. Die Verwirkung von Nachbarrechten gegen eine Baugenehmigung unterliegt dem Ablauf der Rechtsbehelfsfristen (formelle Verwirkung).
2. Die Verwirkung kann auch bereits vor Ablauf der Rechtsbehelfsfristen eintreten (materielle Verwirkung).
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