VG Neustadt, Beschluss vom 04.12.2018 - 5 L 1465/18
1. Zur Gebietsverträglichkeit eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten in einem faktischen reinen Wohngebiet (hier bejaht).*)
2. Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegt bei einer vorhabenbedingten Überlastung einer Abwasserbeseitigungsanlage erst dann vor, wenn die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung für die Nachbargrundstücke für einen erheblichen Zeitraum nicht mehr gesichert ist und sie dadurch nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können.*)
3. Ein Verstoß gegen die Nachbarbeteiligung nach § 68 Abs 2 LBO-RP führt nicht zur materiell rechtlichen Fehlerhaftigkeit der Baugenehmigung.*)
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