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IBRRS 2018, 2568; IMRRS 2018, 0929
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Entscheidung durch Gerichtsbescheid: Fiktive Terminsgebühr!

VG Magdeburg, Beschluss vom 23.05.2018 - 8 E 136/18

Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV-RVG entsteht auch im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gegen den nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO neben der Zulassung der Berufung auch mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Die fiktive Terminsgebühr entsteht nicht nur in den Fällen nach § 84 Abs. 2 Nr. 5 VwGO.*)

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