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IBRRS 2018, 3145; VPRRS 2018, 0306
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Vergaberecht muss schon vor Beantragung der Zuwendung beachtet worden sein!

VG Magdeburg, Urteil vom 19.09.2017 - 3 A 180/16

1. Auch bereits vor Beantragung der Zuwendung vergebene Aufträge öffentlicher Auftraggeber, die Gegenstand der Zuwendung sind, müssen den vergaberechtlichen Vorschriften entsprechen.*)

2. Wurde vor Beantragung der Zuwendung ein Dienstleistungsvertrag mit einem Auftragsnehmer über mehrere Leistungen geschlossen, von denen nur ein Teil der Leistungen Gegenstand der Förderung sind, die für sich den EU-Schwellenwert nicht überschreiten, ist nach der VgV der gesamte Vertragswert zugrunde zu legen.*)

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