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IBRRS 2019, 2549
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Bessere Grundstücksausnutzung ist kein Grund für Abstandsflächenverkürzung!

VG München, Urteil vom 24.07.2019 - 9 K 18.5334

Der Wunsch des Bauherrn, sein Grundstück stärker auszunutzen als nach den gesetzlichen Abstandsflächenvorschriften zulässig, ist keine atypische Fallgestaltung, die die Erteilung einer Abweichung rechtfertigt.

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Dokument öffnen IBR 2019, 1167 (nur online)