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IBRRS 2019, 3056; IMRRS 2019, 1144; IVRRS 2019, 0451
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Anspruch auf Auskunft über Name und Anschrift des Melders einer Zweckentfremdung?

VG München, Urteil vom 28.08.2019 - 9 K 18.4706

Der Eigentümer einer Wohnung, die nach Anzeige eines Hinweisgebers von ihrem Mieter als Ferienwohnung zweckentfremdet werde, hat keinen Anspruch auf Auskunft über Name und Adresse des Hinweisgebers, sofern dieser nicht einwilligt.

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