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IBRRS 2019, 2531
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Standort und Ausmaße offen: Kein Bauvorbescheid!

VG München, Urteil vom 24.07.2019 - 9 K 18.3101

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens kann weder unter Ausklammerung des Standorts noch unter Offenlassen der Ausmaße geprüft werden.

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Dokument öffnen IBR 2019, 1160 (nur online)