VG München, Beschluss vom 27.05.2019 - 5 M 19.1133
1. Eine Angelegenheit i.S.d. RVG ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach dem erteilten Auftrag bezieht.
2. Eine Angelegenheit kann auch mehrere Gegenstände umfassen.
3. Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, richtet sich danach, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt.
4. Daher kann es sich trotz prozessual verschiedener Verfahren bei mehreren Klagen um dieselbe Angelegenheit i.S.d. RVG handeln.
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