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IBRRS 2019, 1243; IMRRS 2019, 0474; IVRRS 2019, 0180
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Erneuerung der Straßenlaternen: Kosten sind anteilig zu tragen!

VG Koblenz, Urteil vom 14.01.2019 - 4 K 386/18

1. Zur Verwirkung des Einwandes, der angefochtene Bescheid sei dem Kläger nicht zugegangen.*)

2. Zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Teileinrichtung Beleuchtung, wenn die Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung umgestellt wird und hierbei nur die Lampenköpfe und Zuleitungen ausgetauscht werden.*)

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