VG Koblenz, Urteil vom 14.01.2019 - 4 K 386/18
1. Zur Verwirkung des Einwandes, der angefochtene Bescheid sei dem Kläger nicht zugegangen.*)
2. Zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Teileinrichtung Beleuchtung, wenn die Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung umgestellt wird und hierbei nur die Lampenköpfe und Zuleitungen ausgetauscht werden.*)
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