VG Hannover, Beschluss vom 12.11.2018 - 4 B 6988/18
Der Eigentümer eines Wohngebäudes, das kein Kulturdenkmal ist, hat keinen Anspruch auf denkmalrechtliches Einschreiten gegen den beabsichtigten Abriss eines vermeintlichen Denkmals in seiner Nachbarschaft.*)
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