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IBRRS 2021, 3408; IMRRS 2021, 1271; IVRRS 2021, 0536
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Verfristung erkennbar: Wiedereinsetzungsfrist läuft!

VG Greifswald, Urteil vom 06.10.2021 - 3 A 1514/20

Die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beginnt nicht erst mit einem richtlichen Hinweis zur eventuellen Verfristung der Klage zu laufen, wenn die Möglichkeit der Verfristung bereits aus der zuvor gewährten Einsicht in den Verwaltungsvorgang erkennbar war.*)

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