VG Gießen, Beschluss vom 19.06.2017 - 1 L 3458/17
1. Die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 Abs. 1, § 145 Abs. 1 BauGB stellt nach hessischem Landesrecht im Verhältnis zur Baugenehmigung eine formell eigenständige Genehmigungsentscheidung dar. Das Fehlen der sanierungsrechtlichen Genehmigung hindert nicht die Erteilung der Baugenehmigung.*)
2. Der Vorschrift des § 64 Abs. 1 Halbs. 2 HBO kommt keine drittschützende Wirkung zu.*)
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