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IBRRS 2019, 1790
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Bauherr kann nicht zur Stellung eines Bauantrags gezwungen werden!

OVG Thüringen, Beschluss vom 15.01.2019 - 1 EO 522/18

Die Thüringer Bauordnung vom 13.03.2014 enthält keine Befugnisnorm, die es der Bauaufsichtsbehörde erlaubt, den Bauherrn durch Verwaltungsakt zur Stellung eines Bauantrags aufzufordern.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 1139 (nur online)