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IBRRS 2018, 3803
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Was ist eine "Villa"?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2018 - 1 MB 11/18

1. Auch ein Gebiet, das sich durch uneinheitliche aber allseits großbürgerliche, zweigeschossige Einfamilienhäuser mit Villencharakter auszeichnet, kann durch eine Erhaltungssatzung geschützt sein.

2. Die ursprüngliche Bezeichnung der "Villa" als (römisches) Landhaus und Herrenhaus des Landeigentümers wurde im 19. Jahrhundert auf das freistehende Haus des Großbürgers übertragen, das oft am Stadtrand oder in Villenvierteln errichtet wurde und zu dessen charakteristischen Eigenheiten Vorgärten, Veranden, offene Balkone, Erker und Türmchen in möglichst malerischer Komposition zählen.

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