Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 2566; IMRRS 2018, 0927
IconAlle Sachgebiete
Mehrere Auftraggeber: Gebührensatz- oder Streitwerterhöhung?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.06.2018 - 3 O 255/18

1. Die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG setzt voraus, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt worden ist.

2. Ist die Vertretung mehrerer Personen zugleich mit mehreren Verfahrensgegenständen verbunden, sind nach § 22 Abs. 1 RVG die Werte dieser unterschiedlichen Verfahrensgegenstände zusammenzurechnen, eine Erhöhung des Gebührensatzes nach Nr. 1008 VV-RVG erfolgt hingegen nicht.

Dokument öffnen Volltext