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IBRRS 2023, 0709
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Kein Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten im unbeplanten Innenbereich!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2023 - 2 M 97/22

Im Baunachbarrecht gibt es in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche.*)

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