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IBRRS 2019, 0774
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Für Baueinstellung genügt Anfangsverdacht!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.01.2019 - 2 M 128/18

1. Für den Erlass einer Baueinstellung gem. § 78 Abs. 1 BauO-SA reicht schon ein durch Tatsachen belegter "Anfangsverdacht" eines Rechtsverstoßes aus; die Errichtung einer (ungenehmigten) Anlage darf schon dann vorbeugend gestoppt werden, wenn die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist.*)

2. § 60 Abs. 1 Nr. 11 a BauO-SA erfasst nur Maßnahmen innerhalb baulicher Anlagen, nicht jedoch die Erneuerung von Außenwänden.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 1135 (nur online)