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IBRRS 2017, 3675
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Wohnen am Waldrand: Hohe Bäume sind kein städtebaulicher Missstand!

OVG Sachsen, Beschluss vom 13.10.2017 - 1 B 174/17

1. Bei einer im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung sind Verstöße gegen Bauordnungsrecht grundsätzlich nicht zu prüfen.

2. Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung, über die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sind nicht nachbarschützend.

3. Hohe Bäume sind kein städtebaulicher Missstand.

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