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IBRRS 2019, 0518
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Vorschriften über brandschutzrechtliche Abstandsflächen sind nachbarschützend!

OVG Sachsen, Urteil vom 18.10.2018 - 1 A 84/16

1. Abstandsvorschriften zur Vermeidung von Brandgefahren sind nachbarschützend.

2. Verstößt ein Vorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften, ist ein Einschreiten auf Antrag des Nachbarn geboten, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Absehen davon rechtfertigen können.

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