Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 1972; IMRRS 2018, 0715; IVRRS 2018, 0301
IconAlle Sachgebiete
Erschließungsvertrag nichtig: Wann verjähren etwaige Erstattungsansprüche?

OVG Sachsen, Urteil vom 27.03.2018 - 1 A 279/17

1. Auf den bundesrechtlichen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch bei einem nichtigen Erschließungsvertrag findet in entsprechender Anwendung von § 195 BGB die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist Anwendung.*)

2. Die verjährungsrechtliche Entstehung eines Anspruchs i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist begrifflich von dessen materiell-rechtlicher Entstehung zu unterscheiden (wie BVerwG, Urteil vom 23.03.2017, BVerwGE 158, 296 Rn. 13).*)

3. Das sächsische Landesrecht enthält mit seiner dynamischen Verweisung auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs in § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVfZG eine vom Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes abweichende Regelung der Verjährung (wie OVG Sachsen, Urteil vom 18.10.2012, JbSächsOVG 20, 258 = SächsVBl. 2013, 119).*)

Dokument öffnen Volltext