OVG Sachsen, Urteil vom 27.03.2018 - 1 A 279/17
1. Auf den bundesrechtlichen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch bei einem nichtigen Erschließungsvertrag findet in entsprechender Anwendung von § 195 BGB die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist Anwendung.*)
2. Die verjährungsrechtliche Entstehung eines Anspruchs i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist begrifflich von dessen materiell-rechtlicher Entstehung zu unterscheiden (wie BVerwG, Urteil vom 23.03.2017, BVerwGE 158, 296 Rn. 13).*)
3. Das sächsische Landesrecht enthält mit seiner dynamischen Verweisung auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs in § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVfZG eine vom Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes abweichende Regelung der Verjährung (wie OVG Sachsen, Urteil vom 18.10.2012, JbSächsOVG 20, 258 = SächsVBl. 2013, 119).*)
Volltext